Aktuelles und Bekanntmachungen
Eingestellt am 19.01.2023
BiWa-Programm Landsberg 2023.pdf
PDF-Dokument [309.8 KB]
Eingestellt am 11.01.2023
2023-02-09_Medikamentensicherheit_Dr. Mü[...]
PDF-Dokument [79.6 KB]
Eingestellt am 05.01.2023
Sammeltermin HU Prittriching.pdf
PDF-Dokument [72.8 KB]
Eingestellt am 04.01.2023
Bekanntmachung neue Hebesätze der Grunds[...]
PDF-Dokument [88.3 KB]
Eingestellt am 14.12.2022
Infoabend_24012023.pdf
PDF-Dokument [1.1 MB]
Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 Flurbereinigungsgesetz
eingestellt: 29.12.2022
Scheuring, Renaturierung Mühlbach - Beka[...]
PDF-Dokument [66.7 KB]
Eingestellt am 05.12.2022
Stromzähler-Ablesung 2022 LVN.pdf
PDF-Dokument [8.1 KB]
Eingestellt: 28.11.2022
2. Änderung des Bebauungsplanes Lohwiese[...]
PDF-Dokument [163.4 KB]
Eingestellt am 28.11.2022
6-Öffnungszeiten Jahreswechsel 2022-2023[...]
PDF-Dokument [555.6 KB]
Freie Fahrt für das Müllauto
24.10.2022
Lichtraumprofil2022.pdf
PDF-Dokument [38.0 KB]
„Wo bleibt mein Geld?“ – Teilnehmer für nächste Erhebung zu Einnahmen und Ausgaben gesucht
Teilnehmer für Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) gesucht. Mitmachen und mindestens 100 Euro Prämie erhalten, EVS als wichtige Datenbasis für politische Entscheidungen
Wofür und wieviel Geld geben die Menschen in Deutschland aus? Wie hoch sind konkret die Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Verkehr und andere Dinge? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, kurz EVS. Unter dem Motto „Wo bleibt mein Geld?“ führt das Bayerische Landesamt für Statistik gemeinsam mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder von Januar bis Dezember 2023 die nächste EVS durch. Dafür werden in Bayern rund 13 000 Haushalte gesucht, die sich an der größten freiwilligen Befragung der amtlichen Statistik beteiligen. Als Dankeschön erhalten sie eine Geldprämie von mindestens 100 Euro. Hinweis: aktuell läuft auch die Zeitverwendungserhebung (ZVE), beide Erhebungen klingen ähnlich sind aber grundverschieden.
Weitere Informationen können sie sie hier finden:
https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2022/pm291/index.html
neue Satzung gültig ab 01.01.2023
Bek Hundesteuersatzung Scheuring.pdf
PDF-Dokument [50.8 KB]
06.09.2022
FlurNatur - Förderung von Maßnahmen für artenreiche Landschaften
Kulturlandschaften mit vielen Struktur- und Landschafts-elementen stärken die biologische Vielfalt und halten das Wasser bei Starkregenfällen in der Fläche zurück. Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern fördert mit dem Programm FlurNatur die Planung und Anlage von neuen Biotopen, deren Verbund sowie Boden- und Wasserrückhaltemaßnahmen in der Flur. Die Förderung ist auch außerhalb von Flurneuordnungen und damit im gesamten ländlichen Raum von Oberbayern möglich.
Wer und wie kann gefördert werden?
- Gefördert werden können sowohl Kommunen als auch natürliche Personen, die Eigentümer von Grundstücken sind
- Gefördert werden können Maßnahmen mit einem Zuwendungsbedarf zwischen 5.000 € und 60.000 €, und zwar mit einer max. Förderhöhe von 75 %
Was kann gefördert werden?
- Die Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstwiesen
- Die Renaturierung von Gewässern
- Die Schaffung von begrünten Abflussmulden
- Die Anlage von Erdbecken und Feuchtflächen zum Wasserrückhalt
- Die Schaffung von Geländestufen und Ranken
Biodiversität fördern – Landschaft aktiv mitgestalten – Nachhaltigkeit leben – das ist Ansporn für viele Menschen und Kommunen. Ihren Antrag zur Förderung können sie beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern stellen. Es wird jedoch empfohlen, das geplante Vorhaben vor der Antragstellung mit dem Amt grundsätzlich zu besprechen.
Ansprechpartner sind
Sabine Schulz
Tel.: 089 1213-1323
E-Mail: sabine.schulz@ale-ob.bayern.de
Joachim Schmidt
Tel.: 089 1213-1321
E-Mail: joachim.schmidt@ale-ob.bayern.de
Susanne Huber
Tel.: 089 1213-1322
E-Mail: susanne.huber@ale-ob.bayern.de
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm FlurNatur finden Sie hier:
https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/landentwicklung/dokumentationen/dateien/flur_natur.pdf
23.03.2022
Beginn der Naturschutzfachkartierung im Landkreis Landsberg am Lech
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) informiert hiermit über den Beginn der Naturschutzfachkartierung im Landkreis Landsberg am Lech. Das LfU kommt mit der Durchführung dieser Arbeiten seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Erfassung von Lebensräumen wildlebender Tier- und Pflanzenarten nach Art. 46 BayNatSchG nach. Gegenstand der Naturschutzfachkartierung im Landkreis ist eine Aktualisierung von naturschutzfachlichen Grundlagendaten zu ausgewählten Artengruppen (Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter und Heuschrecken).
Nach fachlichen Kriterien werden für diese Artengruppen verschiedene Untersuchungsflächen ausgewählt und durch Geländebegehungen untersucht. Die geplanten Geländearbeiten erstrecken sich über die Vegetations-perioden der Jahre 2022 und 2023. Die Ergebnisse gehen nach Abschluss der Kartierung in die Datenbank der Artenschutzkartierung am LfU ein und stehen voraussichtlich ab Herbst 2024 für Planungsvorhaben und die Arbeit der Naturschutzbehörden zur Verfügung.
Auftragnehmer der Naturschutzfachkartierung im Landkreis Landsberg am Lech ist das Planungsbüro Siegenthaler aus Odelzhausen. Die fachliche Betreuung erfolgt durch eine externe, ebenfalls vom LfU beauftragte Firma. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Ansprechpartnerin am LfU:
Carmen Liegl,
Tel.: 0821/9071-5545,
E-Mail: carmen.liegl@lfu.bayern.de).
Die Naturschutzfachkartierung hat weder das Ziel noch die Möglichkeiten, Flächen unter Schutz zu stellen oder Grundstückseigentümern bestimmte Bewirtschaftungsweisen vorzuschreiben. Sie ist lediglich eine Bestandsaufnahme und erfasst eine fachliche Auswahl an Flächen, die für den Naturschutz wichtig und erhaltenswert sind. Mögliche Einschränkungen ergeben sich ausschließlich aus bestehenden gesetzlichen Vorgaben.
Weitere Informationen zur Naturschutzfachkartierung finden Sie auf der Homepage des LfU unter:
https://www.lfu.bavem.de/natudahenschutzkartierung/naturschutzfachkartierung/index.htm
Wir bitten Sie, soweit erforderlich, die Kartierungs-maßnahmen zu unterstützen.
Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus.
Eingestellt am 23.03.2022
Naturschutzfachkartierung in Bayern.pdf
PDF-Dokument [1.4 MB]
Landschaftsschutzgebietverordnung Lechta[...]
PDF-Dokument [1.1 MB]
Landschaftsschutzgebietsverordnung Lecht[...]
PDF-Dokument [456.5 KB]
bis Oktober 2022
02_Anlage Informationstext zum Aushang.p[...]
PDF-Dokument [33.6 KB]
3+1 Mappe Landkreis Landsberg_interaktiv[...]
PDF-Dokument [1.6 MB]
WG-Bestaetigung.pdf
PDF-Dokument [23.9 KB]