Aktuelles und Bekanntmachungen
Glasfaseranschluss kostenlos bis 30.04.2023
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eingestellt 10.03.2023
Pressemitteilung_Mikrozensus_2023_gestar[...]
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Eingestellt am 06.03.2023
Flugbetrieb Lechfeld.pdf
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Eingestellt am 10.02.2023
Scheuring Einbeziehungssatzung Winkler S[...]
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Eingestellt am 10.02.2023
Jugendschöffengericht.pdf
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Eingestellt am 07.02.2023
Bekanntmachung Scheuring Schöffengericht[...]
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Eingestellt am 04.01.2023
Bekanntmachung neue Hebesätze der Grunds[...]
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Eingestellt 23.02.2023
Gemeindebrief_LL_Bezirk_Oberbayern_2023.[...]
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Eingestellt 23.02.2023
2022-Flyer-Beratungsstelle-LL-Online.pdf
PDF-Dokument [191.0 KB]
Eingestellt 23.02.2023
2022-Karte-Beratung-IN-Wiggers-Online.pd[...]
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Landratsamt Landsberg am Lech
Kommunale Abfallwirtschaft
Geänderte Müllabholungstage wegen Feiertagen
Wegen der Osterfeiertage am 07.04. und 10.04.2023 (Karfreitag und Ostermontag)
verschieben sich die Müllabholungstage planmäßig im Landkreis Landsberg am Lech.
Die Verschiebungen betreffen die Rest- und Biomüllabfuhr, die Leerung der
Papiertonnen sowie die Leerung der Gelben Tonnen.
Die Tage der Leerungen finden Sie in Ihrem Abfuhrkalender, im Internet unter
https://www.abfallberatung-landsberg.de/abfuhrtermine/ oder in der LL Abfall App.
Wir bitten um Beachtung der geänderten Abfuhrtage.
Abfuhrtermine Scheuring
08.04.2023 Hausmüll
11.04.2023 Papiertonne
Freie Fahrt für das Müllauto
24.10.2022
Lichtraumprofil2022.pdf
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06.09.2022
FlurNatur - Förderung von Maßnahmen für artenreiche Landschaften
Kulturlandschaften mit vielen Struktur- und Landschafts-elementen stärken die biologische Vielfalt und halten das Wasser bei Starkregenfällen in der Fläche zurück. Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern fördert mit dem Programm FlurNatur die Planung und Anlage von neuen Biotopen, deren Verbund sowie Boden- und Wasserrückhaltemaßnahmen in der Flur. Die Förderung ist auch außerhalb von Flurneuordnungen und damit im gesamten ländlichen Raum von Oberbayern möglich.
Wer und wie kann gefördert werden?
- Gefördert werden können sowohl Kommunen als auch natürliche Personen, die Eigentümer von Grundstücken sind
- Gefördert werden können Maßnahmen mit einem Zuwendungsbedarf zwischen 5.000 € und 60.000 €, und zwar mit einer max. Förderhöhe von 75 %
Was kann gefördert werden?
- Die Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstwiesen
- Die Renaturierung von Gewässern
- Die Schaffung von begrünten Abflussmulden
- Die Anlage von Erdbecken und Feuchtflächen zum Wasserrückhalt
- Die Schaffung von Geländestufen und Ranken
Biodiversität fördern – Landschaft aktiv mitgestalten – Nachhaltigkeit leben – das ist Ansporn für viele Menschen und Kommunen. Ihren Antrag zur Förderung können sie beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern stellen. Es wird jedoch empfohlen, das geplante Vorhaben vor der Antragstellung mit dem Amt grundsätzlich zu besprechen.
Ansprechpartner sind
Sabine Schulz
Tel.: 089 1213-1323
E-Mail: sabine.schulz@ale-ob.bayern.de
Joachim Schmidt
Tel.: 089 1213-1321
E-Mail: joachim.schmidt@ale-ob.bayern.de
Susanne Huber
Tel.: 089 1213-1322
E-Mail: susanne.huber@ale-ob.bayern.de
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm FlurNatur finden Sie hier:
https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/landentwicklung/dokumentationen/dateien/flur_natur.pdf
23.03.2022
Beginn der Naturschutzfachkartierung im Landkreis Landsberg am Lech
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) informiert hiermit über den Beginn der Naturschutzfachkartierung im Landkreis Landsberg am Lech. Das LfU kommt mit der Durchführung dieser Arbeiten seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Erfassung von Lebensräumen wildlebender Tier- und Pflanzenarten nach Art. 46 BayNatSchG nach. Gegenstand der Naturschutzfachkartierung im Landkreis ist eine Aktualisierung von naturschutzfachlichen Grundlagendaten zu ausgewählten Artengruppen (Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter und Heuschrecken).
Nach fachlichen Kriterien werden für diese Artengruppen verschiedene Untersuchungsflächen ausgewählt und durch Geländebegehungen untersucht. Die geplanten Geländearbeiten erstrecken sich über die Vegetations-perioden der Jahre 2022 und 2023. Die Ergebnisse gehen nach Abschluss der Kartierung in die Datenbank der Artenschutzkartierung am LfU ein und stehen voraussichtlich ab Herbst 2024 für Planungsvorhaben und die Arbeit der Naturschutzbehörden zur Verfügung.
Auftragnehmer der Naturschutzfachkartierung im Landkreis Landsberg am Lech ist das Planungsbüro Siegenthaler aus Odelzhausen. Die fachliche Betreuung erfolgt durch eine externe, ebenfalls vom LfU beauftragte Firma. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Ansprechpartnerin am LfU:
Carmen Liegl,
Tel.: 0821/9071-5545,
E-Mail: carmen.liegl@lfu.bayern.de).
Die Naturschutzfachkartierung hat weder das Ziel noch die Möglichkeiten, Flächen unter Schutz zu stellen oder Grundstückseigentümern bestimmte Bewirtschaftungsweisen vorzuschreiben. Sie ist lediglich eine Bestandsaufnahme und erfasst eine fachliche Auswahl an Flächen, die für den Naturschutz wichtig und erhaltenswert sind. Mögliche Einschränkungen ergeben sich ausschließlich aus bestehenden gesetzlichen Vorgaben.
Weitere Informationen zur Naturschutzfachkartierung finden Sie auf der Homepage des LfU unter:
https://www.lfu.bavem.de/natudahenschutzkartierung/naturschutzfachkartierung/index.htm
Wir bitten Sie, soweit erforderlich, die Kartierungs-maßnahmen zu unterstützen.
Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus.
Eingestellt am 23.03.2022
Naturschutzfachkartierung in Bayern.pdf
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Landschaftsschutzgebietverordnung Lechta[...]
PDF-Dokument [1.1 MB]
Landschaftsschutzgebietsverordnung Lecht[...]
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3+1 Mappe Landkreis Landsberg_interaktiv[...]
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WG-Bestaetigung.pdf
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