Aktuelles und Bekanntmachungen
Coronavirus
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der aktuellen Geschehnisse und Vielzahl an Informationen rund um das Coronavirus haben wir auf der Gemeindehomepage eine eigenen Seite: "Coronavirus" eingerichtet. Dort erhalten Sie die notwendigen Informationen, die das Leben in Scheuring betreffen.
Bekanntmachung
Besucherverkehr im Scheuringer Rathaus -
Terminvereinbarung möglich
Aufgrund der sechsten Regierungserklärung von MP Söder zur Corona-Pandemie, wird für den Zeitraum vom 10.12.2020 bis einschließlich 10.01.2021, für den Besuch im
Rathaus folgendes festgelegt:
1. Für Vorsprachen im Rathaus bitten wir, vorab telefonisch einen Termin mit dem jeweiligen Sachbearbeiter zu vereinbaren. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit
einen Gesprächstermin mit Bürgermeister Maisterl zu vereinbaren (Tel. 08206/9610-0 oder 08206/9610-27). Wir bitten um Verständnis, dass dies zur Steuerung des Publikumsverkehrs und zur Einhaltung der
aktuellen Sicherheitsstandards erforderlich ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus werden die Terminvergabe so flexibel wie möglich gestalten.
2. Im gesamten Gebäude besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Daten der vorsprechenden Personen werden notiert, um mögliche Kontaktpersonen
(Infektionskette) ausfindig zu machen.
3. Weiterhin bitten wir – wenn möglich – Ihre Angelegenheiten vorrangig telefonisch, per E-Mail oder schriftlich zu erledigen.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen weiterhin viel Gesundheit!
Zugmaschinen Sammeltermin Aushang Prittr[...]
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Bekanntmachung Grundsteuer Scheuring 202[...]
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PM Gemeindeblätter_Pflege Wald.pdf
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02_Anlage Informationstext zum Aushang.p[...]
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Bek Satzung Mittagsbetreuung Scheuring.p[...]
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Sehr geehrte Damen und Herren,
innerhalb unseres Landkreises wurden in letzter Zeit vermehrt Wasserentnahmen mittels Motor- oder Elektropumpe aus Bächen und Flüssen festgestellt. Aufgrund der immer häufiger auftretenden Trockenperioden sind derartige Wasserentnahmen einzustellen. Bereits geringfügige Wasserentnahmen können bei anhaltender Trockenheit und entsprechender Niedrigwasserführung nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie und die dortige Tier- und Pflanzenwelt haben.
Zudem bedarf das Entnehmen von Wasser aus Flüssen, Bächen, Gräben, Seen und Teichen mittels Pumpe nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Gestattung. Ausnahmen von dieser generellen Gestattungspflicht bestehen nur in engen Grenzen. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mittels Bußgeld geahndet werden können.
Auch eine Grundwasserentnahme kann in Trockenzeiten nachteilige Folgen mit sich bringen. Bohrungen hierfür sind ohnehin beim Landratsamt zumindest anzuzeigen.
Um den Gewässerschutz in unserem Landkreis sicherstellen zu können, ist nun jede Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern und auch aus dem Grundwasser - sofern nicht bereits eine Gestattung hierfür vorliegt - dem Landratsamt Landsberg am Lech zu melden.
Diese Meldung hat per E-Mail an wasserrecht@lra-ll.bayern.de zu erfolgen (alternativ auch telefonisch unter 08191/129-1461).
Im Anschluss kann durch die zuständigen Behörden geprüft werden, ob Einwände gegen die Gewässerbenutzung bestehen.
Für die Bewässerung wird außerdem grundsätzlich empfohlen, Regenwasser in Zisternen oder Regentonnen zu sammeln.
Scheuring, Fischaufstiegsanlage Staustuf[...]
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Lechtaustufe 19 (Schwabstadl) - Planfest[...]
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200331 Initiative Unser Soziales Bayern-[...]
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Kooperationsprojekt "Offene Bewegungstreffs" des Landkreises Landsberg am Lech
Übungsbegleiter 04-2020.pdf
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20180906 - Prävention_Falsche Polizeibea[...]
PDF-Dokument [881.4 KB]
Sorge und Mitverantwortung in der Kommune - Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften
Zusammenfassung 7. Altenbericht.pdf
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3+1 Mappe Landkreis Landsberg_interaktiv[...]
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WG-Bestaetigung.pdf
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Hochformat Bereich FFB 16.pdf
PDF-Dokument [521.3 KB]
Das 10.000-Häuser-Programm - Anträge ab sofort möglich
nähere Infos unter www.energiebonus.bayern.de
Wegweiser "Soziales & Senioren"
Der „Wegweiser Soziales & Senioren“ des Landkreises Landsberg am Lech kann in verschiedensten Situationen eine Hilfestellung bei der Suche nach Unter-stützungsangeboten oder Ansprechpartnern sein. Der Wegweiser kann hier heruntergeladen werden.